Übersicht
über die anzuwendenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Inhaltsverzeichnis
A) Vorbemerkung
B) Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website
C) Vermittlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
2. Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen für Dritte
3. Serviceentgelt
4. Einbeziehung von AGB der Veranstalter und Leistungserbringer
5. Pflichten des Kunden
6. Versicherungen
7. Zahlung des Preises
8. Haftung
D) Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
2. Leistungen sowie Leistungsänderungen
3. Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen
4. Preiserhöhung
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7. Kündigung durch uns aus Gründen im Verhalten des Reisenden
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
12. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
A) Vorbemerkung
Grundsätze
Lieber Reisekunde,
bitte schenken Sie den nachstehenden Informationen Ihre Aufmerksamkeit. Hierzu
einige Erläuterungen zu wichtigen nachfolgend regelmäßig verwendeten
Begriffen:
Veranstalter einer (Pauschal-)Reise ist grundsätzlich, wer
- mindestens - zwei im voraus bestimmte einzelne Reiseleistungen als Gesamtheit
anbietet (§ 651a BGB), zum Beispiel Hotel und Flug in einer im voraus bestimmten
Bündelung. Vertragspartner werden der Reisende und der Veranstalter der
Reise. Es ist ein Sicherungsschein zu erteilen (§ 651k BGB). Das Reisebüro
kann - eher ausnahmsweise - auch Veranstalter der Reise sein.
Vermittler einer (Pauschal-) Reise ist der derjenige, der die Reiseleistungen
zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise vermittelt (§§
675, 631 BGB). Das Reisebüro ist in der Regel Vermittler der Reise.
Leistungsträger ist derjenige, der im Reisevertragsverhältnis eine
Leistung erbringt, also das Hotel, die Fluggesellschaft etc.
Reisevertragsrecht ist das Verbraucherschutzrecht nach § 651a ff. BGB bei
der Anbahnung und Durchführung einer (Pauschal-) Reise und regelt das Verhältnis
zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise. Für Reiseeinzelleistungen
ist Reisevertragsrecht anzuwenden, wenn Ferienunterkünfte, Hotelzimmer,
Wohnmobile etc. veranstaltergleich angeboten werden.
Soweit Sie eine Pauschalreise buchen, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters zu beachten, bei dem Sie die Reise gebucht haben. Sofern die Buchung über einen Reisevermittler zustande gekommen ist, sind für die Vermittlung auch dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen zu beachten. Sofern Sie einzelne Leistungen, wie zum Beispiel Beförderung oder Unterkunft separat buchen, beachten Sie bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsanbieters. Sofern Sie über diese Website eine Pauschalreise buchen, beachten Sie bitte unsere Vermittlungsbedingungen. Möchten Sie eine von uns angebotene Pauschalreise buchen, beachten Sie bitte unsere allgemeinen Reisebedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Veranstalter, Leistungsträger bzw. Anbieter werden Ihnen bei dem jeweiligen Buchungsvorgang verfügbar gemacht.
B) Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website
Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen für diese Website, die
allgemeine Grundsätze der Nutzung der Website und die Datenschutzerklärung
beinhalten und ergänzend zu den nachstehenden Bestimmungen gelten.
Nachstehend finden Sie C) unsere Vermittlungsbedingungen für die Fälle,
in denen wir Vermittler der Reise bzw. Leistung sind,
D) unsere Reisebedingungen für die Fälle, in den wir selbst Veranstalter
der Reise sind
C) Vermittlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Vermittlungsbedingungen gelten für unsere Vermittlungsleistungen.
Der Nutzer der Website kann hier die Verfügbarkeit von Reisen und sonstigen
Leistungen entsprechend seinen Wünschen und Angaben untersuchen und Reisen
sowie andere Leistungen buchen. Des weiteren stehen allgemeine Reiseinformationen
und - hinweise zur Verfügung.
2. Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen für Dritte
1. Wir treten als Vermittler zwischen dem Veranstalter von (Pauschal-) Reisen
sowie sonstigen Anbietern von Leistungen und dem Kunden (Nutzer dieser Website)
auf und sind nicht als Vertragspartner an der Erbringung der Leistung beteiligt.
Anderes gilt nur, wenn wir im Angebot von Leistungen als Veranstalter benannt
oder gekennzeichnet sind; in diesem Fall gelten unsere in Teil D) geregelten
Reisebedingungen.
2. Die von uns im Internet dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches
Vertragsangebot von uns oder des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters dar.
Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt
der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Das Vertragsverhältnis
kommt zustande, wenn dem Kunden eine Annahmeerklärung zugeht. Eventuell
von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung,
den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes
dar. Der Vertrag mit dem Kunden kommt bei einer verfügbaren Reise oder
Leistung mit dem Veranstalter oder Leistungserbringer zustande, wenn dieser
die Annahme des Angebots des Kunden erklärt.
3. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Durchführung der
auf der Website präsentierten oder gebuchten Reiseleistungen/Angebote und
geben keine Zusicherungen für die Eignung oder Qualität der auf der
Website dargestellten Reiseleistungen/Angebote. Verantwortlich dafür ist
der jeweilige Veranstalter/ Anbieter, mit dem der Kunde den Vertrag schließt.
3. Serviceentgelt
1. Der Kunde beauftragt uns im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages
damit, ihn im Hinblick auf die Leistungen der Veranstalter bzw. Anbieter zu
beraten und ihm diese vermitteln. Zum Teil werden hierfür Serviceentgelte
erhoben.
2. Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Veranstalter
bzw. Anbieter zu zahlen und sofort fällig. Im Rahmen der Vermittlung von
Pauschalreisen hat der Kunde nur für in der Preisliste aufgeführte
Sonderleistungen des Vermittlers ein Serviceentgelt zu entrichten, es sei denn,
es wird individuell etwas anderes vereinbart.
4. Einbeziehung von AGB der Veranstalter und Leistungserbringer
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter
bzw. Leistungserbringer gelten die dort vereinbarten Vertragsbedingungen und
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters
bzw. Anbieters bzw. deren Leistungsträger. Diese Vertragsbedingungen und
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden in den einzelnen Leistungsausschreibungen
benannt und verfügbar gemacht. Darin können z. B. Zahlungsbedingungen,
Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und
Rückzahlung sowie andere Rechte und Pflichten geregelt sein. Der Kunde
ist verpflichtet sich, sich bezüglich des genauen Inhalts der anwendbaren
Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den angebotenen
Informationsquellen, insbesondere soweit diese durch Wiedergabe auf der Website
angeboten werden, zu unterrichten. Auf die Unkenntnis ihm auf diesem Weg in
zumutbarer Weise verfügbar gemachter Vertragsbedingungen und AGB kann sich
der Kunde nicht berufen.
5. Pflichten des Kunden
Mängel unserer Vermittlungsleistung sind uns gegenüber unverzüglich
anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige
schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag,
soweit eine zumutbare Abhilfe durch uns möglich gewesen wäre. Unberührt
bleiben Ansprüche aus deliktischer Haftung.
6. Versicherungen
Wir weisen auf die Möglichkeit und etwaige Notwendigkeit des Abschlusses
von geeigneten Versicherungen, insbesondere
einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Versicherung
zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit,
Reisegepäckversicherung,
Auslandskrankenversicherung
hin. Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer
der genannten oder weiterer Versicherungen obliegt ausschließlich dem
Kunden.
7. Zahlung des Preises
1. Soweit wir Reise- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellen und diesbezügliche
Zahlungen einziehen, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen
Veranstalters bzw. Anbieters. Unberührt bleiben die Rechte zur Einziehung
uns zustehender Serviceentgelte.
2. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) sowie sonstigen Regelungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters.
Soweit wir Zahlungen für Veranstalter einer Pauschalreise entgegennehmen,
so dürfen wir vor Ende der Reise erst nach Erteilung des Sicherungsscheines
im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und
annehmen. Eine Anzahlung fordern wir in einem solchen Fall im Auftrag des Veranstalters
erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20%
des Reisepreises.
3. Wir behalten uns vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung
oder bei Banklastschrift an den Kunden weiterzuberechnen.
8. Haftung
1. Wir haften nicht für den Vermittlungserfolg oder die Erbringung der
Leistung selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der erforderlichen
Sorgfalt vorgenommen wird. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften
im Rahmen des Gesetzes haften wir für die sorgfältige Auswahl der
Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Eine Haftung für
die Richtigkeit erteilter Auskünfte besteht gemäß § 676
BGB nicht. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen
wurde.
2. Wir sind in dem uns zumutbaren Umfang bemüht sicherzustellen, dass die
auf der Website verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten,
insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt
der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind.
3. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit
und Zuverlässigkeit sowie Zulässigkeit von fremden Inhalten, es sei
denn, es treffen uns diesbezüglich gesetzliche Haftungsgründe.
4. Wir haften nicht für den nicht von uns zu vertretenden Verlust, Untergang
oder Beschädigung der Unterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.
Die einzelnen Angaben zu den (Pauschal-) Reisen und Leistungen beruhen auf den
Angaben der Veranstalter bzw. Anbieter. Diese stellen keine Zusicherung von
unserer Seite dar. Sämtliche auf der Website präsentierten Leistungen
sind nur begrenzt verfügbar. Wir haften nicht für die Verfügbarkeit
einer Leistung zum Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt nicht, soweit uns fehlerhafte
oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher
Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung von uns für das
Kennenmüssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beschränkt.
D) Reisebedingungen
Vorbemerkung:
Bitte beachten Sie, dass diese nachstehenden Reisebedingungen nur für die
Fälle Anwendung finden, in den wir Veranstalter der von Ihnen gebuchten
Reise im Sinne des § 651a Abs. 1 BGB sind. Lesen Sie bitte hierzu insbesondere
auch die im Teil A) Vorbemerkungen niedergelegten Erläuterungen, unter
welchen Voraussetzungen die Veranstaltung einer (Pauschal-) Reise vorliegt.
1. Abschluss des Reisevertrages
1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns als Veranstalter den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt unter Nutzung der dafür
vorgesehenen Buchungsroutine im Internet. Lediglich in den Fällen, in denen
dies ausdrücklich in der Reisebeschreibung, der Buchungsroutine, dem Katalog,
oder dem Prospekt niedergelegt ist, kann die Anmeldung in der dort benannten
Form auch schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax bzw. Email
erfolgen.
2. Die von uns im Internet oder in sonstigen der Buchung zugrunde liegenden
Beschreibungen der Reiseleistungen dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches
Vertragsangebot dar.
Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt
der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die Anmeldung erfolgt durch
den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
3. Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße
Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine
Annahme des Angebotes dar.
4. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf
keiner bestimmten Form, erfolgt aber in der Regel bei Buchungen im Internet
durch eine elektronisch übermittelte Annahmeerklärung. Bei oder unverzüglich
nach Vertragsschluss stellen wir die Reisebestätigung zur Verfügung.
2. Leistungen sowie Leistungsänderungen
1. Allein maßgeblich für die vom Veranstalter geschuldete Leistung
ist die Leistungsbeschreibung im Internet und der Inhalt der Reisebestätigung.
Andere Beschreibungen der Reiseleistungen einschließlich der dortigen
Preisangaben werden nur und lediglich insoweit Vertragsbestandteil, wie in der
im Internet veröffentlichen Leistungsbeschreibung darauf ausdrücklich
Bezug genommen wird. Unberührt bleiben mit dem Kunden wirksam getroffene
zusätzliche Vereinbarungen.
2. Änderungen und Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die
von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen.
3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder
-abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Im Falle einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde
berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage
sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot
anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung
über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu
machen.
3. Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen
1. Vor Ende der Reise dürfen wir erst nach Erteilung des Sicherungsscheines
im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und
annehmen. Eine Anzahlung fordern wir erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines
in Höhe von bis zu 20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Preis
angerechnet. Die Restzahlung wird drei Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend
fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht
mehr aus dem in Ziffer 8.2 genannten Grund abgesagt werden kann.
2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine
Übernachtung ein und übersteigt der Reispreis EUR 75,- nicht, so darf
der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt
werden.
3. Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt.
Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht
möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher oder Ihre Legitimation per Fax,
Email, mündlich oder in ansonsten geeigneter Weise übermitteln.
4. Preiserhöhung
1. Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle
der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung
der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt
zu ändern:
1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze
des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie Hafen-
oder Flughafengebühren, gegenüber uns erhöht, so kann der Reisepreis
um den entsprechenden, anteilen Betrag heraufgesetzt werden.
3. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung
führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten sowie
bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
4. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir
den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung
ist nur zulässig, wenn sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Reistermin
verlangt wird. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Reisende berechtigt,
ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot
anzubieten.
5. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung
über die Änderung des Reisepreises uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung
1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Veranstalter
verliert den Anspruch auf den Reisepreis, soweit der Kunde vor Reisebeginn zurücktritt
oder die Reise nicht antritt. Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise
kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und
für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm
zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Bei der Berechung
des Ersatzanspruches sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der
nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts
zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis
zum Reisepreis pauschal pro Person wie folgt berechnen:
a) bei Flugpauschalreisen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 55%
ab Nichtantritt 75%
b) bei Kreuzfahrten:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%
ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
ab dem 14. vor Reiseantritt 80%
c) Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Appartements:
zum 61. Tag vor Reiseantritt 20%
dem 60. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50%
dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%
2. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
3. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
4. Auf Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des
Ortes des Reiseantritts, der Beförderungsart, der Unterkunft, o.ä.)
besteht kein Anspruch. Erfüllen wir den Umbuchungswunsch gleichwohl werden
pauschal EUR 25,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen EUR 15,- pro Person )
berechnet.
Nach Beginn der in Ziffer 5.1. genannten Fristen ist eine Umbuchung grundsätzlich
ausgeschlossen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen Leistungen
wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen, werden
wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
7. Kündigung durch uns aus Gründen im Verhalten des Reisenden
Wir können nach dem Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung
einer Frist kündigen,
wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig
stören oder Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass
die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer
Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis; wir müssen
uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechen
lassen, die wir aus der anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen
Leistung erlangen, einschließlich der von unseren Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
1. Wegen Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl können wir nur dann zurücktreten,
wenn
a) in der Reiseausschreibung der betroffenen Reise die Mindestteilnehmerzahl
und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor Reisebeginn die Rücktrittserklärung
beim Reisenden zugegangen sein muss, benannt wurde und
b) auf diese Angaben in der Reisebestätigung deutlich lesbar hingewiesen
wurde.
2. Ein Reiserücktritt muss spätestens am 23. Tag vor dem vereinbarten
Reiseantritt beim Reisenden zugegangen sein. Ist bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden
kann, erfolgt die Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich.
3. Wird die Reise wegen des Rücktritts nicht durchgeführt, wird die
geleistete Zahlung unverzüglich zurückerstattet.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering
zu halten.
2. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt,
für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Besteht eine örtliche
Reiseleitung nicht, ist das Abhilfeverlangen an uns direkt zu richten.
3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet
der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der
Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem
eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen
- kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels
aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung
einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich
ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf
Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter nur den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen
für ihn von Interesse waren.
4. Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und
Gütern bei Flugreisen bittet der Veranstalter unverzüglich an Ort
und Stelle, spätestens jedoch binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens
bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle
einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder
die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels
Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften
lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt
worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die
Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung
des Veranstalters anzuzeigen.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise
hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf
der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden
an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
2. Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den Anspruch gehemmt,
bis der Reisende oder Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung
ein.
3. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
1. Wir stehen dafür ein, dass Kunden, die Staatsangehörige der Europäischen
Gemeinschaft sind, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
vor Vertragsabschluss sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt
unterrichtet werden. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft.
2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit
der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von uns
zu vertreten ist.
3. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten
der Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung
von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde durch den Veranstalter
schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch unterrichtet wurde.
4. Der Reisende sollte sich zusätzlich über Infektions- und Impfschutz
sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte
ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden.
Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch
erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten
oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
Unberührt bleiben unsere gesetzlichen Informationspflichten.
12. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden bei
der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft
sämtlicher im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest,
ist zunächst die wahrscheinlich durchführende Fluggesellschaft zu
benennen und danach der Reisende entsprechend zu informieren, sobald die ausführende
Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft
hat der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich hierüber zu informieren.
Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der
EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung
der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine
Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus
dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart
ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich
vorbehalten.
Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte
"gemeinschaftliche Liste" unsicherer Fluggesellschaften ist auf der
Internet-Seite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/ abrufbar.
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